Newcastle Disease

NCD

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Steckbrief

Newcastle Disease (NCD, atypische Geflügelpest) ist eine hochansteckende, akut bis chronisch verlaufende Krankheit der Vögel

Vorkommen

Weltweit

Wirtstiere

Alle Vögel

Infektionsweg

Direkte Übertragung über alle Körperflüssigkeiten (Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekrete), indirekte Übertragung über die Luft und Gegenstände. Das Virus kann auch bereits im Ei auf das Küken übertragen werden.

Inkubationszeit

4 bis 7 Tage

Symptomatik

Schnupfensymptome, neurologische Symptome, Durchfall. Das Krankheitsbild erinnert an die Aviäre Influenza (Geflügelpest, Vogelgrippe)

Therapie

Es gibt keine Therapie gegen die Newcastle Disease

Vorbeugung

Die Newcastle Disease ist eine nach dem Animal Health Law (AHL) anzeigepflichtige Tierseuche. Eine prophylaktische Impfung ist in Österreich erlaubt und wird auch bei Hühnern, Puten und Tauben (Brief- und Zuchttauben) durchgeführt.

Situation in Österreich

Newcastle Disease ist in Österreich bei Geflügel zuletzt 1997 aufgetreten, wird aber bei Wildtauben sporadisch, noch seltener bei Haustauben beobachtet.

Newcastle Disease ist eine anzeigepflichtige Krankheit. Das Auftreten klinisch verdächtiger Symptome ist der Amtstierärztin bzw. dem Amtstierarzt zu melden, die bzw. der die Proben entnimmt und zur Diagnose einsendet. Nur hochpathogene Virustypen werden als Seuche angezeigt, wenn mittels Sequenzierung des viralen Fusionprotein-Gens ein velogener (hochpathogener) Pathotyp des Virusstammes festgestellt wird oder das Virus einen Pathogenitätsindex (ICPI) von 0,7 oder höher aufweist.

Nach festgestellter Newcastle Disease werden gemäß Animal Health Law (AHL) alle Vögel der betroffenen  Haltung getötet.

Untersuchungen auf Newcastle Disease

Fachinformation

Erreger der Newcastle Disease ist das Newcastle Disease Virus (Avian Avulavirus 1, APMV-1), ein Einzelstrang-RNA-Virus aus der Familie der Paramyxoviridae. NDV wird der Gattung Avulavirus zugeordnet. Es werden apathogene, lentogene (niedrig virulent), mesogene (wenig virulent) und velogene (hoch virulent) Virustypen unterschieden. Die Symptome hängen von der Virulenz des Erregers ab.

In Knochenmark und Muskulatur von Schlachtgeflügel bleibt das NCD-Virus bei -20 ⁰C 6 Monate, bei 1 ⁰C bis zu 134 Tage infektiös. In verseuchten Ställen bleibt das Virus je nach Umgebungstemperatur 25-30 Tage infektiös. Durch Eintrocknung kann die Infektiosität des Virus über Jahre konserviert bleiben.

Die Übertragung kann über die Luft, direkt oder über Gegenstände erfolgen. Die Verbreitung der Erkrankung wird begünstigt durch die hohe Tenazität des Virus sowie das breite Wirtsspektrum. Ansteckungsquellen sind oft klinisch inapparent infizierte, erkrankte Tiere oder Tiere in der Inkubationszeit.

NDV wird in großen Mengen über Kot, Augen-, Nasen- und Rachensekrete und alle weiteren Körperflüssigkeiten ausgeschieden. Die Virusausscheidung beginnt während der Inkubationszeit und kann, abhängig von der betroffenen Vogelspezies, 1-2 Wochen bis zu mehreren Monaten oder etwa 1 Jahr dauern; bei geimpften Tieren etwa 2 Wochen. Die Erreger werden direkt von Tier zu Tier wie auch indirekt über alle Gerätschaften, Stallstaub und Luft, Schuhe, und Fahrzeuge verbreitet. Große Bedeutung spielt die transovarielle Virusübertragung, wobei infizierte Küken aus NCD-Virus verseuchten Eier schlüpfen.

Für Neueinschleppung der Seuche in seuchenfreie Regionen spielt der Handel mit lebenden oder geschlachteten Geflügel bzw. deren Produkte eine Rolle (Einschleppung auch über Gefriergeflügel!). Auch über Verfüttern von Küchenabfällen, Einstreu, Futter, Stallgeräte und Transportbehältnisse ist eine Virusübertragung möglich. Im Vergleich dazu ist die Übertragungswahrscheinlichkeit über Wildvögel gering. In Bezug auf Wildvögel sind Wasservögel und wilde Hühnervögel ein natürliches Reservoir für Epidemien.

Newcastle Disease ist weltweit verbreitet. Durch Bekämpfungsmaßnahmen hat die Krankheit in den vergangenen Jahren an Bedeutung verloren. Im Juli 2018 wurde ein Ausbruch in Belgien bei Haushühnern gemeldet.

Diagnostik

Die Labordiagnose erfolgt durch Erregernachweis aus Luftröhren-/Oropharynxabstrichen (Rachen) und Kloakenabstrichen sowie aus Tierkörpern (ZNS, Lunge, Leber, Niere, Herz, Darm) mittels spezifischen molekularbiologischer Methoden (Real-Time RT-PCR, Fusion RT-PCR und zusätzliche Pathotypisierung mittels Sanger Serquenzierung) sowie mittels Virusanzüchtung in der Eikultur und nachfolgendem Hämagglutinationstest (HA) und Hämagglutinationshemmungstest (HAH). Der Nachweis von Antikörpern mittels ELISA und HAH ist möglich, aber bei erlaubter Impfung je nach Situation zu bewerten.

Differentialdiagnostisch in Frage kommen alle Krankheiten mit:

  • akut ansteigender Mortalität
  • respiratorischen Störungen
  • Störungen des Zentralnervensystems (ZNS)
  • Abfall der Legeleistung
  • Reduktion der Gewichtszunahme
  • petechialen Blutungen auf Serosen

z. B. Infektiöse Bronchitis, Infektiöse Laryngitis, Aviäre Influenza, Marek Disease, Geflügelcholera, Mykoplasmosen, Mangelerscheinungen.

Beim geringsten Verdacht sind vom zuständigen Amtstierarzt die gesetzlich vorgeschriebenen Proben an das Nationale Referenzlabor zu schicken.

Probenart für Probennahme:

Lebende Tiere:

  • Rachen- und Kloakentupfer (trocken, steril, keine bakteriologischen Tupfertransportmedium)
  • Serum

Proben von toten Tieren:

  • Organmaterial insbesondere Gehirn, Lunge, Leber, Niere, Herz, Darm
  • Probentransport und Kurzzeitlagerung:  bei +4 °C

Nachweismethoden nach WOAH

Direkter Erregernachweis:

  • Schnelldiagnose: Quantitative APMV-1 Real-Time RT-PCR und Fusionprotein RT-PCR

  • Die Pathotypisierung des Fusionproteins durch Sanger Sequenzierung bestimmt, ob es sich um ein hoch- bzw. niedrigpathogenes Virus handelt

  • Virusnachweis über Eikultur und Haemagglutination: Der Erregernachweis wird durch Verimpfung von Organsuspensionen aus Gehirn, Lunge, Leber, Niere und Herz erkrankter Tiere in die Allantoishöhle von 9-11 Tage alten Hühnerembryonen durchgeführt

Indirekter Virusnachweis (Antikörpernachweis):

  • Bei chronischen Erkrankungsformen können Antikörper nachgewiesen werden; allerdings muss der Impfstatus der Tiere berücksichtigt werden.
  • Hämagglutinationshemmung

Kontakt

Institut für veterinärmedizinische Untersuchungen Mödling

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Aktualisiert: 21.05.2024